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mittels besonderer Verfahren (z.B. Datenverarbeitung,
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behalten wir uns vor.
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Haftungsausschluss: Mit Urteil
vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung
für Links" hat das Landgericht (LG)
in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung
eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite
ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so
das LG - nur dadurch verhindert werden, indem
man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert.
Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich
von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf
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für alle auf unserer Homepage angebrachten
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AGB 10/02: 1. Abschluss
des Reisevertrages:
a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren
Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung)
abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden,
Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich
erfasst werden. Vor Vertragsschluss übermitteln
wir dem Reisenden unsere vollständigen
Allgemeinen Reisebedingungen. Bei Vertragsschluss
oder unverzüglich danach händigen
wir dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung
aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn
es sich um eine kurzfristige Buchung weniger
als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.
b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei
Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird
die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige
Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer,
führen durch die sofortige Bestätigung
bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
c) Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche
Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag
durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der
Reisende unverzüglich unterschrieben zurückzuleiten
hat, und unsere Reisebestätigung geschlossen
wird. Reicht der Reisende die unterschriebene
Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von
7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück,
so können wir von der Reservierung Abstand
nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung
wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung
unterschrieben an uns weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche
wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede
bleiben hiervon unberührt.
d) Weicht die Reisebestätigung von der
Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in
der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag,
an den wir 10 Tage gebunden sind und den der
Reisende durch die Rücksendung der Reiseanmeldung
innerhalb dieser Frist annehmen kann.
e) Haben wir dem Reisenden eine von seiner
Anmeldung abweichende Reisebestätigung
zugeleitet und tritt der Reisende die Reise
an, ohne uns sein Einverständnis mit den
Bedingungen der Reisebestätigung zu erklären,
so gelten in jedem Fall die von uns in der Reisebestätigung
festgelegten Bedingungen.
2. Bezahlung:
a) Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine
Anzahlung in Höhe von mindestens 30,--
€ , jedoch höchstens 15 % des Reisepreises
oder 250,-- € zu zahlen.
b) Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reisebeginn,
ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei
Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden
zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.
3. Leistungen:
a) Unsere vertraglichen Leistungen richten
sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung
(Prospekt/Katalog) sowie den Reiseunterlagen,
insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
b) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen,
vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden
sind in die Reiseanmeldung und insbesondere
in die Reisebestätigung aufzunehmen. Auf
Nummer 1 Buchstabe a dieser Bedingungen wird
Bezug genommen.
4. Preisänderungen:
a) Wir können vier Monate nach Vertragsschluss
Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises
verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar
und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger,
insbesondere die Beförderungskosten, die
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-,
Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht
haben oder für die betreffende Reise geltende
Wechselkursänderungen eingetreten sind.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum
21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt
werden. Eine zulässige Preisänderung
einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter
dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis
von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss
um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der
Reisende kostenlos zurücktreten oder statt
dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Nummer 4 Buchstabe c hat
der Reisende unverzüglich nach der Erklärung
des Reiseveranstalters diesem gegenüber
geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden:
a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt
ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende
Entschädigungen zu zahlen:
Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn
beträgt die Pauschale 20% des Gesamtreisepreises,
mindestens jedoch € 31,–.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. und
15. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale
25% des Gesamtreisepreises.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 14. bis
7. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale
45% des Gesamtreisepreises.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 6. und
2. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale
55% der Reisekosten.
Vom ersten Tag vor Reisebeginn beträgt
die Pauschale 80% der Gesamtreisekosten. Mindestens
beträgt die Stornopauschale jedoch grundsätzlich
€ 31,-. Abweichende Stornobedingungen sind
bei der jeweiligen Reise aufgeführt.
Der volle Reisepreis wird berechnet, wenn der
Reisende nicht zur angegebenen Zeit zur Abfahrt
oder im Hotel erscheint und die Reisedokumente
nicht mit der Rücktrittserklärung
zurückgegeben werden. Die Pauschalen beziehen
sich auf den Reisepreis einer Person und werden
pro Person berechnet.
b) Bei Stornierung einer Opern-, Musical- oder
Festspielreise und eines in Anspruch genommenen
Kartenservices muss ab 45 Tagen vor Reisebeginn
auf jeden Fall der volle Eintrittskartenpreis
zzgl. der anfallenden Rücktrittskosten
gezahlt werden.
c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen
ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung
bei uns oder der Buchungsstelle.
6. Ersatzreisende:
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn
durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern
dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt
und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter
als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter
als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme
des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig
pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf
€ 20,-.
7. Versicherungen:
Bei allen Reisen ist die gesetzlich vorgeschriebene
Insolvenzversicherung im Reisepreis inbegriffen.
Bei Mehrtagesreisen empfehlen wir Ihnen eine
Reiserücktrittsversicherung, die Sie jedoch
innerhalb von 10 Tagen nach
der Buchung abschließen müssen.
8. Mindestteilnehmerzahl:
a) Die Mindestteilnehmerzahl für Busreisen
beträgt 20 Personen.
b) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet,
den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzungen für die Nichtdurchführung
der Reise in Kenntnis zu setzten und ihm die
Rücktrittserklärung zukommen zu lassen.
c) Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis
zurück.
9. Kündigung in Folge höherer Gewalt:
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung
erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände
wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche
Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen),
Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung
von Unterkünften oder gleichgewichtige
Fälle, berechtigen beide Teile alleine
nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Kündigung.
b) Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter
für erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen
Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung
verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall
zur Rückbeförderung verpflichtet,
falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst.
In jedem Fall hat er die zur Durchführung
der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen
zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung,
soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen
die Parteien je zur Hälfte, die übrigen
Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
10. Mitwirkungspflicht:
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehende Schäden gering
zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet,
seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung in Kenntnis zu geben und diese
schriftlich bestätigen zu lassen. Diese
ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterlässt
es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen
und Verjährung:
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen,
nachträglicher Unmöglichkeit und wegen
Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können
Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn
der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes
Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter
Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit
und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren
in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen
Reiseende.
c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem
Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats
geltend, so ist die Verjährung so lange
gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche
schriftlich zurückweist.
12. Haftung:
a) Die Firma Reisedienst Strausshaftet im Rahmen
der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
1) die gewissenhafte Reisevorbereitung
2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger
3) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
4) die ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen
Zielgebietes und -ortes.
b) Der Reiseveranstalter haftet für ein
Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
13. Haftungsbeschränkung:
a) Die Haftung des Reiseveranstalters für
Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird, oder
bb) wenn der Reiseveranstalter für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger
zu erbringende Reiseleistung internationale
Übereinkommen oder auf diesen beruhende
gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch
auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber
dem Reisenden auf diese Übereinkommen und
die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen
berufen.
c) Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden
beträgt je Kunde und Reise € 4.090,-.
Liegt der Reisepreis über € 1.363,-,
ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird
in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse
der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung
empfohlen.
14. Ausschluss von der Reise:
Fahrer, Reiseleiter und sonstige verantwortliche
Personen die mit der Durchführung einer
Reise beauftragt sind, sind berechtigt, auch
während der Reise, Kunden von der Weiterreise
auszuschließen, wenn Sie nachhaltig stören.
Die Folgekosten hat der Kunde zu tragen.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse
und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden
zur Verfügung gestellten Prospekt oder
durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich
zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere
vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin,
die für das jeweilige Reiseland für
deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten
wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung
der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter
hat der Reisende die Voraussetzungen für
die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der
Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung
der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet
hat.
c) Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher
Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten,
die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen
sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen
Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei
zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen
folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten
die Nummern (Stornierung) und (Reiseabbruch
infolge von Gründen, die der Reisende zu
vertreten hat) entsprechend.
16. sonstige Bestimmungen:
Auskunft aller Art erfolgt nach bestem Gewissen,
jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko
liegt beim Kunden. Wir empfehlen wichtige Dokumente,
wie z.Bsp. Pässe, per Einschreiben zu verschicken.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
18. Gerichtsstand:
a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter
nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen
den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgeblich, es sei denn, dass die Klage
sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist
der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
19. Bus- Radtouren:
a) Bei auftretenden Schäden während
des Transports, sowie bei Diebstählen können
wir keine Haftung übernehmen.
b) Auf den Radtouren fährt jeder Reisende
auf eigene Gefahr. Für Unfälle haftet
der Veranstalter nicht
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