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Reisedienst Strauss
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Haftungsausschluss: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.


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AGB 10/02: 1. Abschluss des Reisevertrages:
a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vor Vertragsschluss übermitteln wir dem Reisenden unsere vollständigen Allgemeinen Reisebedingungen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach händigen wir dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.

b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer, führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.

c) Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben zurückzuleiten hat, und unsere Reisebestätigung geschlossen wird. Reicht der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so können wir von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben an uns weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.

d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der Reisende durch die Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen kann.

e) Haben wir dem Reisenden eine von seiner Anmeldung abweichende Reisebestätigung zugeleitet und tritt der Reisende die Reise an, ohne uns sein Einverständnis mit den Bedingungen der Reisebestätigung zu erklären, so gelten in jedem Fall die von uns in der Reisebestätigung festgelegten Bedingungen.

2. Bezahlung:

a) Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30,-- € , jedoch höchstens 15 % des Reisepreises oder 250,-- € zu zahlen.

b) Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reisebeginn, ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.

c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.

3. Leistungen:

a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

b) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen. Auf Nummer 1 Buchstabe a dieser Bedingungen wird Bezug genommen.

4. Preisänderungen:

a) Wir können vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.

c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

d) Die Rechte nach Nummer 4 Buchstabe c hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden:

a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:
Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 20% des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch € 31,–.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 25% des Gesamtreisepreises.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 45% des Gesamtreisepreises.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 6. und 2. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 55% der Reisekosten.
Vom ersten Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 80% der Gesamtreisekosten. Mindestens beträgt die Stornopauschale jedoch grundsätzlich € 31,-. Abweichende Stornobedingungen sind bei der jeweiligen Reise aufgeführt.
Der volle Reisepreis wird berechnet, wenn der Reisende nicht zur angegebenen Zeit zur Abfahrt oder im Hotel erscheint und die Reisedokumente nicht mit der Rücktrittserklärung zurückgegeben werden. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reisepreis einer Person und werden pro Person berechnet.

b) Bei Stornierung einer Opern-, Musical- oder Festspielreise und eines in Anspruch genommenen Kartenservices muss ab 45 Tagen vor Reisebeginn auf jeden Fall der volle Eintrittskartenpreis zzgl. der anfallenden Rücktrittskosten gezahlt werden.

c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle.

6. Ersatzreisende:

a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf € 20,-.

7. Versicherungen:

Bei allen Reisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung im Reisepreis inbegriffen. Bei Mehrtagesreisen empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung, die Sie jedoch innerhalb von 10 Tagen nach
der Buchung abschließen müssen.

8. Mindestteilnehmerzahl:

a) Die Mindestteilnehmerzahl für Busreisen beträgt 20 Personen.

b) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzten und ihm die Rücktrittserklärung zukommen zu lassen.

c) Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück.

9. Kündigung in Folge höherer Gewalt:

a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile alleine nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Kündigung.

b) Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen.

c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

10. Mitwirkungspflicht:

Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung in Kenntnis zu geben und diese schriftlich bestätigen zu lassen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

12. Haftung:

a) Die Firma Reisedienst Strausshaftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1) die gewissenhafte Reisevorbereitung

2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

3) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

4) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielgebietes und -ortes.

b) Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

13. Haftungsbeschränkung:

a) Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder

bb) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

c) Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.090,-. Liegt der Reisepreis über € 1.363,-, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

14. Ausschluss von der Reise:

Fahrer, Reiseleiter und sonstige verantwortliche Personen die mit der Durchführung einer Reise beauftragt sind, sind berechtigt, auch während der Reise, Kunden von der Weiterreise auszuschließen, wenn Sie nachhaltig stören. Die Folgekosten hat der Kunde zu tragen.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:

a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.

b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

c) Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Nummern (Stornierung) und (Reiseabbruch infolge von Gründen, die der Reisende zu vertreten hat) entsprechend.

16. sonstige Bestimmungen:

Auskunft aller Art erfolgt nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Wir empfehlen wichtige Dokumente, wie z.Bsp. Pässe, per Einschreiben zu verschicken.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

18. Gerichtsstand:

a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

19. Bus- Radtouren:

a) Bei auftretenden Schäden während des Transports, sowie bei Diebstählen können wir keine Haftung übernehmen.

b) Auf den Radtouren fährt jeder Reisende auf eigene Gefahr. Für Unfälle haftet der Veranstalter nicht